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Teilungsversteigerung

Neben der „normalen“ Zwangsversteigerung als Zwangsvollstreckungsmaßnahme zur Durchsetzung einer Geldforderung gibt es noch die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft oder kurz Teilungsversteigerung.

Hierbei geht es nicht darum, dass ein Gläubiger gegen den Schuldner eine Geldforderung hat und versucht, diese durch die Zwangsversteigerung des dem Schuldner gehörenden Grundbesitzes zu realisieren, sondern darum, eine Gemeinschaft, die an dem Grundstück besteht, aufzulösen.

Typische Fälle sind:

  • die Auflösung einer Bruchteilsgemeinschaft, z.B. Ehegatten sind zu je ½ Anteil im Grundbuch eingetragen, es kommt zur Scheidung und zum Streit, wer das Haus behalten darf oder
  • die Auflösung einer Erbengemeinschaft, wenn es hier zum Streit unter den Miterben kommt.

Einen Vordruck für den Antrag auf Teilungsversteigerung zum herunterladen finden Sie im nebenstehenden Kasten.

Die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Teilungsversteigerung finden Sie Link im selben Browser-Fensterhier.


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